Hausbesuche
... in der Not und bei Immobilität
Liebe Patienten,
Hausbesuche sowohl in der Kernstadt Arnsbergs wie auch in den dazugehörigen Gemeinden in der Umgebung gehören zu unserem Versorgungsauftrag. Dennoch bitten wir Sie - soweit im Krankheitsfall vertretbar - unsere Praxis aufzusuchen. Es ist unbestritten, dass die diagnostischen Möglichkeiten in unserer Praxis umfangreicher sind, als dies im Rahmen eines Hausbesuches möglich ist. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass nur dringliche Hausbesuche - sofort aus der Sprechstunde - ausgeführt werden können. Aber auch hier gilt: In lebensbedrohlichen Situationen (Bewußtlosigkeit, Herz-Atemstillstand, schwerste Luftnot...) liegt die Zuständigkeit beim Rettungsdienst (Notarzt) , der ohne Verzögerung unter der Tel.Nr. 112 zu alarmieren ist.
Der klassische Fall eines notwendigen Hausbesuchs liegt also eher vor bei chronischer Erkrankung, hohem Alter und Gebrechlicheit mit Immobilität.